Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sieht das Gesetz neben der Möglichkeit einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor, die bis zu zehn Jahre betragen kann. Oft kommt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht.Bei Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang kann auch Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben werden. Ein Verkehrsstrafverfahren kann also zu schwerwiegenden Konsequenzen führen,weshalb die Verteidigungsstrategie von Anfang an entsprechend sorgfältig zu konzipieren ist. |