Verteidigung in BtM - Verfahren

Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG bilden seit über 30 Jahren einen Schwerpunkt meiner Verteidigertätigkeit. Insbesondere habe ich in zahlreichen Großverfahren wegen Handeltreiben oder Einfuhr großer Mengen Betäubungsmittel verteidigt. Die größeren BtM - Verfahren implizieren immer wieder höchst problematische Polizeimethoden, mit denen sich die Verteidigung auseinandersetzen muß, insbesondere die Telefonüberwachung, den Einsatz von verdeckten Ermittlern, Einschaltung  und V - leuten sowie die Kronzeugenregelung des § 31 BtMG. 
Häufig geht es aber  auch um allgemeine Straftaten, wie Diebstahl und Raub mit BtM - Hintergrund (Beschaffungsdelikte) oder um Straftaten unter BtM - Einfluß, so dass eine Ausschluss oder eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit gem. §§ 20,21 StGB) in Betracht kommt.