Allgemeines Strafrecht
Meine Tätigkeit umfaßt den gesamten Bereich des deutschen Strafrechts.
Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen.
Im Strafgesetzbuch sind die wesentlichen strafrechtlichen Tatbestände geregelt, daneben gibt es zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze, wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz oder das Waffengesetz.
Das formelle Strafrecht, speziell die Strafprozessordnung (StPO) regelt die Durchsetzung des materiellen Strafrechts.
An dieser Durchsetzung muß der Beschuldigte jedoch nicht mitwirken. Es gilt der Grundsatz:" Nemo tenetur se ipsum acusare, niemand muss sich selbst belasten". Zumindest zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens und vor anwaltlicher Beratung sollte ein Beschuldigter deshalb unbedingt von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.
Eine Verurteilung setzt den Nachweis einer strafrechtlichen Schuld voraus. Es gilt der Grundsatz: "In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten".