Über Justitia, Immanuel Kant und die Todesstrafe

Ihre Statue schmückt viel deutsche Gerichte, so auch das Strafjustizgebäude in Hamburg: Justitia, die Augen verbunden, die Waage links, das Schwert rechts. Ein Symbol der Gerechtigkeit? Während mit der einen Hand die Schuld des Angeklagten noch abgewogen wird, erhebt die andere schon drohend das Schwert, bereit zur Vollstreckung. Den Angeklagten sieht Justitia gar nicht erst an. Auge um Auge, Zahn um Zahn. Den philosophischen Überbau des Vergeltungsdenkens lieferte Immanuel Kant, hier sein äußerst kategorischer Imperativ des Strafrechts:

Sinn der Strafe: "Das Strafrecht ist das Recht des Befehlshabers gegen den Unterwürfigen, ihn wegen seines Verbrechens mit einem Schmerz zu belegen. Der Oberste im Staate kann also nicht bestraft werden, sondern man kann sich nur seiner Herrschaft entziehen."

Todesstrafe: "Selbst, wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflösete (z.B. das eine Insel bewohnende Volk beschlüsse, auseinander zu gehen, und sich in alle Welt zu zerstreuen), müsste der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat; weil es als Teilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann."

Ausnahme bei Kindestötung: "Das unehelich auf die Welt gekommene Kind ist außer dem Gesetz (denn das heißt Ehe), mithin auch außer dem Schutz desselben, geboren. Es ist in das gemeine Wesen gleichsam eingeschlichen (wie verbotene Ware), so dass dieses seine Existenz (weil es billig auf diese Art nicht hätte existieren sollen), mithin auch seine Vernichtung ignorieren kann, und die Schande der Mutter, wenn ihre uneheliche Niederkunft bekannt wird, kann keine Verordnung heben."

Keine Gnade: "Das Begnadigungsrecht (ius aggratiandi) für den Verbrecher, entweder der Milderung oder gänzlichen Erlassung der Strafe, ist wohl unter allen Rechten des Souveräns das schlüpfrigste, um den Glanz seiner Hoheit zu beweisen, und dadurch doch im hohen Grade Unrecht zu tun."

Nach den Exzessen des Naziregimes wurde in der Bundesrepublk Deutschland die Todesstrafe abgeschafft.

Anders in der DDR. Bis zum Jahr 1981 wurde von der DDR-Justiz die Todesstrafe als äußerstes Strafmaß praktiziert. Belegt ist, dass 205 Menschen in der DDR zum Tode verurteilt und anschließend exekutiert wurden. Todesurteile wurden bei den drei Sachverhalten, "NS-Verbrechen", "Staatsverbrechen gegen die DDR" und "schweren Mord" verhängt, bis die Todesstrafe erst 1987 abgeschafft wurde. Bis 1967 wurden die Urteile mit der Guillotine vollstreckt.

Weltweit wurde laut Pressemitteilung von Amnesty International die Todesstrafe im Jahr 2004 an mindestens 3.797 Menschen in 25 Ländern vollstreckt, mindestens 7.395 Menschen in 64 Ländern wurden zum Tode verurteilt. Wie schon in vergangenen Jahren sind vier Länder für die meisten Hinrichtungen verantwortlich: China (mind. 3.400), Iran (mind. 159), Vietnam (mind. 64) und die USA (59). Amnesty International geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen sowie die der Todesurteile wesentlich höher ist, da in vielen Ländern die Todesstrafe unter Geheimhaltung angewendet wird.

Und das Töten im Namen Justitias geht weiter....