Keine "innovativen Vernehmunsmethoden" bei Ramzi Binalshibh und Khaled Shayk Mohammed?

CIA-Chef Porter Gross hat Presseberichten zufolge erklärt, der CIA foltere mutmaßliche Mitglieder der Al Quaida nicht, es würden lediglich "einzigartige und innovative“ Methoden der Gefangenenbefragung angewandt. Dazu gehöre 40-stündiges Stehen in eisigen Zellen oder so genanntes „Waterboarding“, bei dem der Gefangene den Eindruck habe, zu ertrinken. Zum Zwecke dieser Vernehmungen werden die Gefangenen im Wege des outsourcing in Geheimgefängnisse, so genannte Black Sites, verbracht, die in Afghanistan, Jordanien, Marokko, Ägypten sowie Osteuropa vermutet werden. Zur Gruppe der in Folterverließe Verschleppten gehören auch Ramzi Binalshibh und Khaled Shayk Mohammed, die beiden wichtigsten Zeugen im Verfahren gegen Mounir El Motassadeq. Berichte des CIA über Vernehmungen dieser beiden Personen sind vom Hanseatischen Oberlandesgericht trotz der Folterererkenntnisse als Beweismittel zugelassen worden. Es gäbe zwar Gründe für die Annahme, dass Ramzi Binalshibh und Khaled Shayk Mohammed gefoltert worden seien, so das OLG, dies sei aber nicht bewiesen, zumal die Zeugen den Angeklagten El Motassadeq entlastet hätten. Die US - Justiz hatte Fragen zu unrechtmäßigen Vernehmunsmethoden unbeantwortet gelassen, die Gefangenen selbst konnten nicht befragt werden. Daß beide Zeugen unstreitig seit nahezu 3 Jahren ohne Außenkontakte, ohne anwaltlichen Beistand und ohne richterliche Überprüfung in Geheimgefängnissen gehalten werden, begründe für sich genommen kein Beweisverwertungsverbot gemäß § 136 a der Strafprozessordnung, da „die amerikanische Rechtsordnung diese Behandlung der Al Quaida - Mitglieder offenbar zulasse“, so der 4. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Wie entlastende Angaben von Zeugen, die mutmaßlich gefoltert wurden, zu würdigen sind und ob sie überhaupt einer Beweiswürdigung zugänglich sind, war eine zentrale Frage im El Motassadeq - Prozeß. Mein verstorbener Kollege und Mitverteidiger Dr. Josef Gräßle-Münscher hatte hierzu folgendes erklärt: "Diejenigen Angaben, die nicht durch, sondern gegen (trotz) unrechtmäßiger Isolation und Folter zustande kommen, müssen vom Gericht beachtet werden. Zum einen verlangen dies der Respekt und die Achtung vor dem Opfer, das der Folter widersteht. Zum anderen ist davon auszugehen, daß derjenige, der gefoltert wird und gegen die Folter widersteht, den Wahrheitsbeweis angetreten hat."

Die Richter waren anderer Ansicht. Unzulässige Vernehmungsmethoden gegen Ramzi Binalshibh und Khaled Shayk Mohamed wurden wegen des entlastenden Inhalts ihrer Aussagen angezweifelt. Die Berichte des CIA wurden deshalb als Beweismittel zugelassen. Allerdings wurden die Angaben dieser einzigen Zeugen, die den Hintergrund der Anschläge des 11.9.2001 wirklich kennen, wiederum wegen ihres entlastenden Inhalts als unglaubhaft (ab)gewertet.