Beschwerde
Das Rechtsmittel gegen richterliche Verfügungen oder Beschlüsse ist die Beschwerde, soweit das Gesetz sie nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzieht.
Zu unterscheiden ist die nicht fristgebundene einfache Beschwerde und die sofortige Beschwerde, die binnen einer Woche einzulegen ist.
Beschwerdegrund kann nicht nur die Unrechtmäßigkeit, sondern auch die Unangemessenheit der angefochtenen Entscheidung sein.
Es gilt trotz Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung auch hier das Verschlechterungsverbot.